Grundprinzip

Wenn kein Testament oder Erbvertrag vorliegt, gilt die gesetzliche Erbfolge. Die Verteilung richtet sich im deutschen Erbrecht vor allem nach:

 

  • Familienstand (verheiratet oder nicht)
  • Güterstand (Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung)
  • Vorhandensein von Kindern

Entscheidungslogik

1. Gibt es einen Ehegatten?

    • Ja → dieser erbt immer mit
    • Nein → Verwandte erben allein

2.  Güterstand?

    • Zugewinngemeinschaft → pauschale Erhöhung
    • Gütertrennung → feste Quoten nach Kinderzahl

3. Gibt es Kinder?

    • Ja → schließen weitere Verwandte aus
    • Nein → Eltern und deren Abkömmlinge

    Typische Missverständnisse

      • „Mein Ehepartner erbt immer alles, wenn es keine Kinder gibt“ → Falsch
      • „Gütertrennung spielt keine Rolle“ → Doch, erhebliche Auswirkungen auf die Quote
      • „Pflichtteil = Erbteil“ → Nein

    Beispiele

      • Zugewinngemeinschaft + 2 Kinder → Ehegatte 1/2, Kinder je 1/4
      • Gütertrennung + 2 Kinder → alle je 1/3
      • Gütertrennung + 3 Kinder → Ehegatte 1/4, Kinder je 1/4
      • Ehe ohne Kinder → Ehegatte 3/4, Eltern (bzw. Abkömmlinge) zusammen 1/4

    Pflichtteilsrecht – kurz erklärt

    Pflichtteilsberechtigt sind nur:

      • Ehegatten
      • Kinder (und ggf. Enkel)
      • Eltern (nur wenn keine Kinder vorhanden sind)

    Wichtig:

      • Pflichtteil = 1/2 des gesetzlichen Erbteils
      • Anspruch ist reiner Geldanspruch