Grundprinzip
Wenn kein Testament oder Erbvertrag vorliegt, gilt die gesetzliche Erbfolge. Die Verteilung richtet sich im deutschen Erbrecht vor allem nach:
- Familienstand (verheiratet oder nicht)
- Güterstand (Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung)
- Vorhandensein von Kindern

Entscheidungslogik
1. Gibt es einen Ehegatten?
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- Ja → dieser erbt immer mit
- Nein → Verwandte erben allein
2. Güterstand?
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- Zugewinngemeinschaft → pauschale Erhöhung
- Gütertrennung → feste Quoten nach Kinderzahl
3. Gibt es Kinder?
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- Ja → schließen weitere Verwandte aus
- Nein → Eltern und deren Abkömmlinge
Typische Missverständnisse
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- „Mein Ehepartner erbt immer alles, wenn es keine Kinder gibt“ → Falsch
- „Gütertrennung spielt keine Rolle“ → Doch, erhebliche Auswirkungen auf die Quote
- „Pflichtteil = Erbteil“ → Nein
Beispiele
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- Zugewinngemeinschaft + 2 Kinder → Ehegatte 1/2, Kinder je 1/4
- Gütertrennung + 2 Kinder → alle je 1/3
- Gütertrennung + 3 Kinder → Ehegatte 1/4, Kinder je 1/4
- Ehe ohne Kinder → Ehegatte 3/4, Eltern (bzw. Abkömmlinge) zusammen 1/4
Pflichtteilsrecht – kurz erklärt
Pflichtteilsberechtigt sind nur:
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- Ehegatten
- Kinder (und ggf. Enkel)
- Eltern (nur wenn keine Kinder vorhanden sind)
Wichtig:
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- Pflichtteil = 1/2 des gesetzlichen Erbteils
- Anspruch ist reiner Geldanspruch