INFOBEITRAG

Amtliche Verwahrung eines letzten Willens

Wie hinterlege ich mein Testament und was kostet es?

Ein Testament ermöglicht viele Gestaltungsmöglichkeiten. Wenige klare Regelungen können eine sichere und praktikable Lösungen erzielen. Instrumente sind vor allem die Erbeinsetzung, die Teilungsanordnung, das Vermächtnis und die Bestimmung von Ersatzpersonen. Sie können einzeln oder in Kombination eingesetzt werden.

Der Erbe übernimmt die Verantwortung für den gesamten Nachlass.
Ein Vermächtnis weist gezielt einzelne Werte bestimmten Personen zu.

Amtliche Verwahrung Ihres Testaments

Sie können Ihr privatschriftliches (eigenhändiges) Testament in amtliche Verwahrung geben. Dies ist bei einem Amtsgericht (Nachlassgericht) möglich. Üblicherweise wählen Sie das für Ihren Wohnsitz zuständige Nachlassgericht. Das so gewählte Verwahrgericht bewahrt das Original Ihres Testaments sicher auf. Außerdem meldet es die Verwahrung (nicht den Inhalt des Testaments) an das Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer.

Dadurch ist sichergestellt, dass Ihr Testament im Todesfall aufgefunden wird. Das für den Erbfall zuständige Nachlassgericht fragt beim Zentralen Testamentsregister an, ob Testamente oder andere letztwillige Verfügungen registriert sind. Die Verwahrgerichte übersenden anschließend die Originale an dieses Gericht zur Testamentseröffnung.

Wie hinterlege ich mein Testament und was kostet das?

Stecken Sie Ihr handgeschriebenes Testament in einen separaten Briefumschlag und versehen Sie ihn z.B. mit folgendem Hinweis: Privatschriftliches Testament von [Vorname Nachname], geb. am [Geburtsdatum] zur besonderen amtlichen Verwahrung.Für die Registrierung im Zentralen Testamentsregister benötigt das Gericht Angaben zu Ihrem Geburtsstandesamt und Ihrer Geburtenregister-Nummer. Häufig wird hierfür eine Geburtsurkunde oder ein Personalausweis verlangt. Bringen Sie Ihr Testament persönlich zum Nachlassgericht. Oft empfiehlt sich vorher telefonisch einen Termin zu vereinbaren. Teilweise ist eine schriftliche Beantragung per Post möglich. Legen Sie dann bei:
den Umschlag mit Ihrem Testament eine Kopie Ihrer Geburtsurkunde oder Ihres Ausweises
ein Begleitschreiben mit dem Antrag auf amtliche Verwahrung. Die Kosten für die amtliche Verwahrung sowie die Eintragung im Zentralen Testamentsregister betragen einmalig ca. 100 EUR (zur Zeit und in der Regel 75 EUR für die Verwahrung und 18 EUR für die Eintragung im ZTR).

Sie können Ihr privatschriftliches Originaltestament auch jederzeit wieder aus der Verwahrung zurücknehmen. Die Gebühr hierfür beträgt ca. 15 EUR. Die Rücknahme führt nicht automatisch zur Unwirksamkeit des Testaments. Das Testament bleibt grundsätzlich wirksam, solange es nicht widerrufen oder vernichtet wird. Sie können es jedoch ändern oder ein neues Testament errichten und dieses erneut hinterlegen.

Musterschreiben zur Verwahrung eines letzten Willens

Absender

Ihr Name
mit Anschrift
ggf. Tel

Amtsgericht [Ort]
– Nachlassgericht –
[Anschrift des Gerichts]

[Ort], den [Datum]

Antrag auf besondere amtliche Verwahrung eines privatschriftlichen Testaments

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beantrage die amtliche Verwahrung meines beigefügten privatschriftlichen Testaments. Es wurde von mir eigenhändig handschriftlich verfasst, mit Ort und Datum versehen und eigenhändig unterschrieben.

Ich versichere, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um mein eigenhändig errichtetes Testament handelt.

Ich bitte um Mitteilung der anfallenden Gebühren sowie um Übersendung eines Hinterlegungsscheins nach erfolgter Verwahrung.

Geben Sie Bescheid, wenn weitere Angaben oder Unterlagen erforderlich sein sollten.

Mit freundlichen Grüßen

[Ihre Unterschrift]

Anlagen
Mein handschriftliches Testament vom …
Fotokopie meiner Geburtsurkunde